20. September: Goldstandard EKG-Kurs und Abrechnungsberechtigung (Kassenärztliche Vereinigungen)
Außerdem können wir mitteilen, dass wir ab dieser Woche bei den kassenärztlichen Vereinigungen vorstellig werden, um den Langzeit-EKG-Kurs als fachlichen Qualifikationsnachweis anerkennen zu lassen. Diese Anerkennung ist wichtig, um die Berechtigung zur Abrechnung von Langzeit-EKG-Auswertungen zu erhalten. Die Zusagen von Thüringen und Sachsen-Anhalt konnten wir schon erhalten und hoffen auf mehr. Wenn das Thema für Sie relevant ist, können Sie sich auch direkt unter support@ekg.training bei uns melden. Fachärzte und Fachärztinnen für Innere Medizin und Kardiologie benötigen diesen Nachweis nicht. Sie können das Assessment zum Langzeit-EKG-Kurs, das wir ab kommender Woche online stellen werden, absolvieren, um ihre fachlichen Kenntnisse selbst zu überprüfen.